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Neues Gesetz bringt Vorteile
für Wohnungseigentümer
Das neue Wohnungseigentumsgesetz verschafft den Eigentümergemeinschaften mehr Handlungsmöglichkeiten beim Bauen und Modernisieren.
Der Deutsche Bundestag hat nach langen Diskussionen das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen, das voraussichtlich zum 1. Juni 2007 in Kraft treten wird. Im Mittelpunkt stehen die einschneidenden Änderungen zur Erweiterung der Beschlusskompetenz und die Haftungsbeschränkungen der Gemeinschaft. So können die Wohnungseigentümer in Zukunft Änderungen der Verteilung der Betriebskosten und der Verwaltungskosten mit einfacher Mehrheit beschließen. Auch die Kostenverteilung bei konkreten Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie bei baulichen Veränderungen kann künftig mit Mehrheit beschlossen werden. Dafür bedarf es einer Dreiviertel-Mehrheit nach Köpfen, die darüber hinaus mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren muss. Das gleiche gilt für bauliche Veränderungen, die der Modernisierung des gemeinschaftlichen Eigentums dienen. Für die modernisierende Instandsetzung bleibt es dagegen bei der bisherigen einfachen mehrheitlichen Beschlussfassung. Wesentliche Verbesserungen für die Wohnungseigentümer ergeben sich daraus, dass sie künftig nicht mehr als Gesamtschuldner haften, sondern nur noch in Höhe ihres Miteigentumsanteils. Auch gegenüber der Gemeinschaft haftet der einzelne Eigentümer nur noch in Höhe seines Miteigentumsanteils.
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