Ausgabe: Frühjahr 2007

Allgemeiner Immobilienmarkt

Das ändert sich 2007
Neues Baugesetzbuch
fördert die Innenstädte
Die aktuelle Zahl
Rund 1.262 Mrd. Euro

Energiesparen:
Attraktivere
Sanierungsförderung

Preise für Bauleistungen
steigen wieder

Finanzierung | Recht | Steuern

Eigenheim verschenken
und bleiben
Neue Dachdämmung
spart Heizkosten
und Energie
Schadenersatz gegen
Amtsschimmel
15 Jahre Passivhaus
Eigenes Grundstück
darf mit Video
überwacht werden
Immobilienkauf
zu „bekannten
Bedingungen“

Mieten | Pacht | Verwaltung

Wichtige Vertrags-
klauseln bei
Umsatzmiete
Neues Gesetz bringt
Vorteile für
Wohnungseigentümer
Kaution beim
Gewerbemietvertrag
Keller mit Sauna
Mietwohnung muss
nicht kindersicher sein
Bushaltestelle wichtiger
als hohe Miete

Zahlen | Preise | Neues

So wohnt man in
Schweden
Deutschland 2050:
Wohnungsbestand
verändert sich
Günstige Grundstücke
für Einheimische
Was ist eigentlich
ein BID?

"Zweite Miete"
steigt weite
r
Zunahme von
Siedlungs- und
Verkehrsflächen

Neues Gesetz bringt Vorteile
für Wohnungseigentümer

Das neue Wohnungseigentumsgesetz verschafft den Eigentümergemeinschaften mehr Handlungsmöglichkeiten beim Bauen und Modernisieren.

Der Deutsche Bundestag hat nach langen Diskussionen das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen, das voraussichtlich zum 1. Juni 2007 in Kraft treten wird. Im Mittelpunkt stehen die einschneidenden Änderungen zur Erweiterung der Beschlusskompetenz und die Haftungsbeschränkungen der Gemeinschaft. So können die Wohnungseigentümer in Zukunft Änderungen der Verteilung der Betriebskosten und der Verwaltungskosten mit einfacher Mehrheit beschließen. Auch die Kostenverteilung bei konkreten Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie bei baulichen Veränderungen kann künftig mit Mehrheit beschlossen werden. Dafür bedarf es einer Dreiviertel-Mehrheit nach Köpfen, die darüber hinaus mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren muss. Das gleiche gilt für bauliche Veränderungen, die der Modernisierung des gemeinschaftlichen Eigentums dienen. Für die modernisierende Instandsetzung bleibt es dagegen bei der bisherigen einfachen mehrheitlichen Beschlussfassung. Wesentliche Verbesserungen für die Wohnungseigentümer ergeben sich daraus, dass sie künftig nicht mehr als Gesamtschuldner haften, sondern nur noch in Höhe ihres Miteigentumsanteils. Auch gegenüber der Gemeinschaft haftet der einzelne Eigentümer nur noch in Höhe seines Miteigentumsanteils.


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