Ausgabe: Frühjahr 2007

Allgemeiner Immobilienmarkt

Das ändert sich 2007
Neues Baugesetzbuch
fördert die Innenstädte
Die aktuelle Zahl
Rund 1.262 Mrd. Euro

Energiesparen:
Attraktivere
Sanierungsförderung

Preise für Bauleistungen
steigen wieder

Finanzierung | Recht | Steuern

Eigenheim verschenken
und bleiben
Neue Dachdämmung
spart Heizkosten
und Energie
Schadenersatz gegen
Amtsschimmel
15 Jahre Passivhaus
Eigenes Grundstück
darf mit Video
überwacht werden
Immobilienkauf
zu „bekannten
Bedingungen“

Mieten | Pacht | Verwaltung

Wichtige Vertrags-
klauseln bei
Umsatzmiete
Neues Gesetz bringt
Vorteile für
Wohnungseigentümer
Kaution beim
Gewerbemietvertrag
Keller mit Sauna
Mietwohnung muss
nicht kindersicher sein
Bushaltestelle wichtiger
als hohe Miete

Zahlen | Preise | Neues

So wohnt man in
Schweden
Deutschland 2050:
Wohnungsbestand
verändert sich
Günstige Grundstücke
für Einheimische
Was ist eigentlich
ein BID?

"Zweite Miete"
steigt weite
r
Zunahme von
Siedlungs- und
Verkehrsflächen

Wichtige Vertragsklauseln bei Umsatzmiete

Bei Gewerbemietverträgen wird oft eine Umsatzmiete vereinbart. Im Falle guter Geschäfte des Mieters ist dies für den Vermieter lohnend, während der Mieter im Falle schlechterer Umsätze den Vorteil einer geringeren Miete genießt. Wichtig ist die Formulierung des Mietvertrages. So sollte darauf geachtet werden, dass die Umsatzmiete auch bei einer Änderung des Geschäftsgegenstandes anfällt. Basis ist meist der Umsatz ohne Mehrwertsteuer. Vertraglich geregelt werden sollte, ob Boni, Skonti, Warenentnahmen, Retouren und Personalrabatte in den Umsatz einbezogen werden. Für Vermieter empfiehlt sich eine Regelung, nach der Kreditkarten- und Ratenverkäufe wie Barzahlungen zu behandeln sind. Ferner ist zu regeln, auf welche Art der Umsatz dem Vermieter nachzuweisen ist. Klare Verhältnisse schafft die Vereinbarung von Mindest- und Höchstgrenzen des umsatzabhängigen Mietanteils.


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