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Wichtige Vertragsklauseln bei Umsatzmiete
Bei Gewerbemietverträgen wird oft eine Umsatzmiete vereinbart. Im Falle guter Geschäfte des Mieters ist dies für den Vermieter lohnend, während der Mieter im Falle schlechterer Umsätze den Vorteil einer geringeren Miete genießt. Wichtig ist die Formulierung des Mietvertrages. So sollte darauf geachtet werden, dass die Umsatzmiete auch bei einer Änderung des Geschäftsgegenstandes anfällt. Basis ist meist der Umsatz ohne Mehrwertsteuer. Vertraglich geregelt werden sollte, ob Boni, Skonti, Warenentnahmen, Retouren und Personalrabatte in den Umsatz einbezogen werden. Für Vermieter empfiehlt sich eine Regelung, nach der Kreditkarten- und Ratenverkäufe wie Barzahlungen zu behandeln sind. Ferner ist zu regeln, auf welche Art der Umsatz dem Vermieter nachzuweisen ist. Klare Verhältnisse schafft die Vereinbarung von Mindest- und Höchstgrenzen des umsatzabhängigen Mietanteils.
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