Ausgabe: Frühjahr 2007

Allgemeiner Immobilienmarkt

Das ändert sich 2007
Neues Baugesetzbuch
fördert die Innenstädte
Die aktuelle Zahl
Rund 1.262 Mrd. Euro

Energiesparen:
Attraktivere
Sanierungsförderung

Preise für Bauleistungen
steigen wieder

Finanzierung | Recht | Steuern

Eigenheim verschenken
und bleiben
Neue Dachdämmung
spart Heizkosten
und Energie
Schadenersatz gegen
Amtsschimmel
15 Jahre Passivhaus
Eigenes Grundstück
darf mit Video
überwacht werden
Immobilienkauf
zu „bekannten
Bedingungen“

Mieten | Pacht | Verwaltung

Wichtige Vertrags-
klauseln bei
Umsatzmiete
Neues Gesetz bringt
Vorteile für
Wohnungseigentümer
Kaution beim
Gewerbemietvertrag
Keller mit Sauna
Mietwohnung muss
nicht kindersicher sein
Bushaltestelle wichtiger
als hohe Miete

Zahlen | Preise | Neues

So wohnt man in
Schweden
Deutschland 2050:
Wohnungsbestand
verändert sich
Günstige Grundstücke
für Einheimische
Was ist eigentlich
ein BID?

"Zweite Miete"
steigt weite
r
Zunahme von
Siedlungs- und
Verkehrsflächen

Immobilienkauf zu
„bekannten Bedingungen“

Mündlich Besprochenes, auf das in einem notariellen Kaufvertrag Bezug genommen wird, kann beurkundungsbedürftig sein. Der Kläger verkaufte ein Wochenendgrundstück an den Beklagten und sollte gleichzeitig zum Verkauf von zwei weiteren Grundstücken „zu den bekannten Bedingungen“ verpflichtet sein. Obwohl diese Bedingungen in der Notarurkunde gar nicht ausgeführt waren, hielt der Bundesgerichtshof den Kaufvertrag nicht grundsätzlich für nichtig. Zwar habe ein Grundstückskaufvertrag alle Vereinbarungen zu umfassen, aus denen sich das Geschäft zusammensetzt, jedoch ergebe sich aus der genutzten Formulierung nicht, dass die Parteien tatsächlich mündlich getroffene Vereinbarungen zum Inhalt des Kaufvertrages gemacht hätten. Der Rechtsstreit wurde zur Aufklärung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

/ Praxistipp:

Es ist fahrlässig, in einem notariellen Kaufvertrag offenbar für wichtig gehaltene Punkte offen zu lassen. Wenn die Parteien „Bedingungen“ vereinbaren wollen, darf der Notar nicht darauf verweisen, sondern muss sie in den Text des Vertrages hineinschreiben. (BGH, 30.06. 2006, V ZR 148/05)


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