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Eigenes Grundstück darf mit Video überwacht werden
Grundstückseigentümer dürfen ihr eigenes Grundstück per Videokamera überwachen. Dies bestätigte das Landgericht Koblenz. Ein Hausbesitzer hatte mehrere Kameras in Stellung gebracht, um nach schlechten Erfahrungen künftigen kriminellen Aktivitäten Unbekannter vorzubeugen. Geklagt hatte ein Nachbar, der sich nun auf seinem Grundstück beobachtet fühlte. Die Richter stellten fest, dass die Kameras keine Beobachtung des Nachbarn zuließen. Es sei rechtlich unproblematisch, das eigene Grundstück zu überwachen insbesondere dann, wenn es bereits zu Straftaten gekommen sei (22.3.2006, Az. 12 S 17/06).
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