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Schadenersatz gegen Amtsschimmel
Der Bundesgerichtshof (III ZR 302/05, 11.1.2007) hat einen lange gehegten Wunsch vieler Bürger erfüllt: Er bestätigte grundsätzlich die Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches gegen den Staat wegen zu langsamen Arbeitens von Behörden. Es ging dabei um Eigentumswohnungen, die ein Bauträger verkauft hatte. Der Kaufpreis sollte bei Eintragung von Vormerkungen im Grundbuch gezahlt werden. Dies dauerte ein Jahr und acht Monate. Der Bauträger war zu diesem Zeitpunkt bereits insolvent; die finanzierende Sparkasse verklagte den Staat auf Ersatz des Zinsschadens von 450.000 Euro. Grundsätzlich gilt allerdings: Es muss sich schon um sehr extreme Fälle handeln, damit eine solche Schadenersatzklage Erfolg hat.
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