Ausgabe: Frühjahr 2007

Allgemeiner Immobilienmarkt

Das ändert sich 2007
Neues Baugesetzbuch
fördert die Innenstädte
Die aktuelle Zahl
Rund 1.262 Mrd. Euro

Energiesparen:
Attraktivere
Sanierungsförderung

Preise für Bauleistungen
steigen wieder

Finanzierung | Recht | Steuern

Eigenheim verschenken
und bleiben
Neue Dachdämmung
spart Heizkosten
und Energie
Schadenersatz gegen
Amtsschimmel
15 Jahre Passivhaus
Eigenes Grundstück
darf mit Video
überwacht werden
Immobilienkauf
zu „bekannten
Bedingungen“

Mieten | Pacht | Verwaltung

Wichtige Vertrags-
klauseln bei
Umsatzmiete
Neues Gesetz bringt
Vorteile für
Wohnungseigentümer
Kaution beim
Gewerbemietvertrag
Keller mit Sauna
Mietwohnung muss
nicht kindersicher sein
Bushaltestelle wichtiger
als hohe Miete

Zahlen | Preise | Neues

So wohnt man in
Schweden
Deutschland 2050:
Wohnungsbestand
verändert sich
Günstige Grundstücke
für Einheimische
Was ist eigentlich
ein BID?

"Zweite Miete"
steigt weite
r
Zunahme von
Siedlungs- und
Verkehrsflächen

Eigenheim verschenken und bleiben

Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftsteuer veranlasst viele Eltern, ihr Eigenheim den Kindern schenken, um möglichen Steuererhöhungen zuvorzukommen. Ist die Immobilie jedoch nicht nur Wohnsitz, sondern auch Alterssicherung, sollten einige Grundsätze beachtet werden. In einem Übergabevertrag lassen sich Bedingungen regeln. Um ein lebenslanges Wohnrecht zu sichern, gibt es zwei Möglichkeiten: Das beschenkte Kind räumt den Eltern einen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht ein, das im Grundbuch eingetragen wird. Beim Nießbrauchrecht dürfen die Eltern das gesamte Grundstück nutzen oder vermieten. Mit einem Wohnrecht lässt sich das Zusammenleben von Eltern und Kindern unter einem Dach regeln. Anders als beim Nießbrauch wird eindeutig aufgeteilt, wer welche Räume nutzen darf. Das Recht zur Vermietung wird zusätzlich vereinbart. Eltern können das Hausgeschenk an weitere Bedingungen knüpfen: Sie können zum Beispiel festlegen, dass das Haus an sie zurückgeht, falls das Kind überschuldet sein oder vor den Eltern sterben sollte. Auch der Weiterverkauf kann ausgeschlossen werden, solange die Eltern leben. Unter strengen Bedingungen des Finanzamts kann die Hausübergabe zum Steuersparmodell werden. Das Kind zahlt dann den Eltern eine monatliche Rente, die als Sonderausgabe einkommensteuermindernd wirkt.


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