|
Neues Baugesetzbuch fördert
die Innenstädte
Ab 1. Januar 2007 gilt ein neues Baugesetzbuch, das unter dem Motto „Zurück in die Stadt“ steht. Es erleichtert Investitionen im innerstädtischen Bereich. So soll ein beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenstadtentwicklung die Planungspraxis erleichtern und Standortvorteile gegenüber der „grünen Wiese“ schaffen. Zeit- und kostenintensive Umweltprüfungen sind bei innerstädtischen Vorhaben bis zu 20.000 m2 Grundfläche entbehrlich. Wird eine einzelfallbezogene Vorprüfung durchgeführt, gilt dies sogar für Projekte bis 70.000 m2. Die Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit an der Planung wurde straffer geregelt. Bedenken gegen einen Bebauungsplan fallen nur noch ins Gewicht, wenn sie während der Auslegung des Planes vorgebracht werden. Die Dauer von Sanierungsverfahren soll nun, wenn möglich, auf 15 Jahre beschränkt werden.
|