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Das ändert sich 2007
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| Viele gesetzliche Änderungen stehen 2007 im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, Energie einzusparen. Angesichts hoher Preise für Strom, Gas und Öl ist die Bereitschaft vieler Bundesbürger zu Investitionen in diesem Bereich gestiegen. |
Für bestehende Gebäude sind am 31.12.2006 einige Nachrüstfristen nach der Energieeinsparverordnung abgelaufen. Ab 1.1.2007 müssen Heizungs- und Warmwasserrohre in ungeheizten Räumen gedämmt sein. Auch zugängliche oberste Geschossdecken geheizter Räume, z. B. zum kalten Dachboden hin, müssen gedämmt sein. Faustregel: Eine 12 cm dicke Wärmedämmung reicht meist aus. Zum Jahreswechsel waren vor dem 1. Oktober 1978 eingebaute Heizkessel auszutauschen. Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Die Nachrüstpflichten betreffen nicht Ein- oder Zweifamilienhäuser, bei denen eine Wohnung vom Eigentümer bewohnt wird. Ausnahme: Die Immobilie wurde nach dem 1.2.2002 gekauft. Zudem steht die Reform der Erbschaftssteuer an, nachdem das Bundesverfassungsgericht aktuell entschieden hat, dass sie gegen das Grundgesetz verstößt (Az. 1 BvL 10/02). Geändert wird das System der Immobilienbewertung bis Ende 2008. Nicht umgesetzt wurden bisher die bessere Einbindung der Immobilie in die private Altersvorsorge sowie die Grundsteuerreform. Dazu werden 2007 gesetzgeberische Schritte erwartet. In Berlin ist ab 1.1.2007 die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 4,5% -erhöht worden. Es wird befürchtet, dass andere Bundesländer nachziehen.

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