Ausgabe: Frühjahr 2006

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohnungsneubau kann
Bedarf nicht decken
Der Energiepass und
seine Folgen
Leicht steigende Mieten
Das Eigenheim als Wert-
anlage mit hoher Rendite

Wohnungen überwiegend
in Privatbesitz

Finanzierung | Recht | Steuern

Günstige Darlehen für
Solarstrom
Klauseln zur Mehrwert-
steuererhöhung
Bald flächendeckende
Rauchmelderpflicht
Bei Bereitstellungszinsen
auf kostenlose Wartezeit
setzen
Baum zerstört Haus
Schornstein seltener
fegen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Mietreduzierung nur
schriftlich
Regierung kündigt WEG-
Änderung an

Keine grenzenlose
Mängelbeseitigung
Falsch berechnete Strom-
kosten schnell zurück-
fordern
Großstadtlichter kein
Grund zur
Mietminderung
Grimassen schneiden
verletzt das
Eigentumsrecht

Zahlen | Preise | Neues

Komfortabel wohnen -
in jedem Alter
Das ändert sich 2006
und 2007

Anbieterwechsel spart
Stromkosten
Richter sorgen für
Komfort auf
dem WC
Bauinvestitionen
stabilisieren sich
langsam

Richter sorgen für Komfort auf dem WC

Wer eine neue Wasseruhr einbauen lässt, darf dadurch die Benutzung der Toilette nicht beeinträchtigen. Das stellte das Amtsgericht Hamburg klar. Geklagt hatte ein Hamburger Mieter, der nach dem von seinem Vermieter veranlassten Einbau einer Wasseruhr auf dem WC dasselbe nur noch mit größeren Verrenkungen benutzen konnte. Er forderte daher die Beseitigung des extrem ungünstig platzierten Messgeräts. Das Gericht gab dem Verlangen statt und ordnete den Austausch der Wasseruhr an. Turnübungen auf dem stillen Örtchen seien niemandem zuzumuten – auch nicht wegen einer Wasseruhr (Az. 40 AC 486/98).


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