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Richter sorgen für Komfort auf dem WC
Wer eine neue Wasseruhr einbauen lässt, darf dadurch die Benutzung der Toilette nicht beeinträchtigen. Das stellte das Amtsgericht Hamburg klar. Geklagt hatte ein Hamburger Mieter, der nach dem von seinem Vermieter veranlassten Einbau einer Wasseruhr auf dem WC dasselbe nur noch mit größeren Verrenkungen benutzen konnte. Er forderte daher die Beseitigung des extrem ungünstig platzierten Messgeräts. Das Gericht gab dem Verlangen statt und ordnete den Austausch der Wasseruhr an. Turnübungen auf dem stillen Örtchen seien niemandem zuzumuten auch nicht wegen einer Wasseruhr (Az. 40 AC 486/98).

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