Ausgabe: Frühjahr 2006

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohnungsneubau kann
Bedarf nicht decken
Der Energiepass und
seine Folgen
Leicht steigende Mieten
Das Eigenheim als Wert-
anlage mit hoher Rendite

Wohnungen überwiegend
in Privatbesitz

Finanzierung | Recht | Steuern

Günstige Darlehen für
Solarstrom
Klauseln zur Mehrwert-
steuererhöhung
Bald flächendeckende
Rauchmelderpflicht
Bei Bereitstellungszinsen
auf kostenlose Wartezeit
setzen
Baum zerstört Haus
Schornstein seltener
fegen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Mietreduzierung nur
schriftlich
Regierung kündigt WEG-
Änderung an

Keine grenzenlose
Mängelbeseitigung
Falsch berechnete Strom-
kosten schnell zurück-
fordern
Großstadtlichter kein
Grund zur
Mietminderung
Grimassen schneiden
verletzt das
Eigentumsrecht

Zahlen | Preise | Neues

Komfortabel wohnen -
in jedem Alter
Das ändert sich 2006
und 2007

Anbieterwechsel spart
Stromkosten
Richter sorgen für
Komfort auf
dem WC
Bauinvestitionen
stabilisieren sich
langsam

Grimassen schneiden verletzt das Eigentumsrecht

Die Eigentümer einer im Erdgeschoss gelegenen Eigentumswohnung fühlten sich von Miteigentümern in ihren Rechten beeinträchtigt, weil diese die vor der Wohnung liegende Rasenfläche als Weg benutzten und der Enkel einer Miteigentümerin und dessen Freund mehrfach von der Grünfläche aus durch die Fenster der Erdgeschosswohnung geschaut und dabei Grimassen geschnitten hatten. Das Gericht bestätigte: Das gezielte Hineinschauen von der Gartenfläche in die Erdgeschosswohnung geht über den zulässigen Gebrauch hinaus. Daher können die Eigentümer dieser Wohnung Unterlassung verlangen, wenn weitere derartige Störungen zu befürchten sind (OLG München, Az. 32 Wx 065/05). Die Miteigentümerin als mittelbare Störerin sei verpflichtet, für die Einhaltung der Pflichten durch die Personen zu sorgen, die zu ihrem Hausstand gehören.


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