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Großstadtlichter kein Grund zur Mietminderung
Was auf dem Lande die Gerüche aus dem Schweinestall oder das Bimmeln der Kuhglocken sind, das sind in einer Großstadt der Straßenlärm und die grellen Lichtreklamen. Ständig wird deswegen vor Gerichten geklagt. Mieter versuchen, ihre monatlichen Zahlungen zu mindern. Die Chancen sind allerdings gering. Ein Berliner Kläger fühlte sich von einer Leuchtreklame gestört, deren Licht nachts in seine Wohnung drang. Das müsse zu einer Mietminderung führen, meinte er. Doch das Landgericht Berlin entschied: In einer Metropole sei so etwas typisch und stelle keinen Mangel des Mietobjekts dar (LG Berlin, Az. 64 S 353/03).

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