Ausgabe: Frühjahr 2006

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohnungsneubau kann
Bedarf nicht decken
Der Energiepass und
seine Folgen
Leicht steigende Mieten
Das Eigenheim als Wert-
anlage mit hoher Rendite

Wohnungen überwiegend
in Privatbesitz

Finanzierung | Recht | Steuern

Günstige Darlehen für
Solarstrom
Klauseln zur Mehrwert-
steuererhöhung
Bald flächendeckende
Rauchmelderpflicht
Bei Bereitstellungszinsen
auf kostenlose Wartezeit
setzen
Baum zerstört Haus
Schornstein seltener
fegen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Mietreduzierung nur
schriftlich
Regierung kündigt WEG-
Änderung an

Keine grenzenlose
Mängelbeseitigung
Falsch berechnete Strom-
kosten schnell zurück-
fordern
Großstadtlichter kein
Grund zur
Mietminderung
Grimassen schneiden
verletzt das
Eigentumsrecht

Zahlen | Preise | Neues

Komfortabel wohnen -
in jedem Alter
Das ändert sich 2006
und 2007

Anbieterwechsel spart
Stromkosten
Richter sorgen für
Komfort auf
dem WC
Bauinvestitionen
stabilisieren sich
langsam

Falsch berechnete Stromkosten schnell zurückfordern

So mancher ärgert sich über hohe Stromrechnungen, auch ein Mieter in München. Zu Recht, wie sich beim Wechsel des Stromanbieters herausstellte: Seit 1989 war vom falschen Zähler abgelesen worden. Das Versorgungsunternehmen erstattete aber nur die zu viel gezahlten Beträge für die letzten zwei Jahre. Der erzürnte Verbraucher zog vergebens vor Gericht: Nach der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ ist der Rückzahlungsanspruch auf zwei Jahre begrenzt, weil die Rechtssicherheit der Versorgungsunternehmen vorrangig ist (LG München I, Az. 26 O 6255/04).


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