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Falsch berechnete Stromkosten schnell zurückfordern
So mancher ärgert sich über hohe Stromrechnungen, auch ein Mieter in München. Zu Recht, wie sich beim Wechsel des Stromanbieters herausstellte: Seit 1989 war vom falschen Zähler abgelesen worden. Das Versorgungsunternehmen erstattete aber nur die zu viel gezahlten Beträge für die letzten zwei Jahre. Der erzürnte Verbraucher zog vergebens vor Gericht: Nach der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden“ ist der Rückzahlungsanspruch auf zwei Jahre begrenzt, weil die Rechtssicherheit der Versorgungsunternehmen vorrangig ist (LG München I, Az. 26 O 6255/04).
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