Ausgabe: Frühjahr 2006

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohnungsneubau kann
Bedarf nicht decken
Der Energiepass und
seine Folgen
Leicht steigende Mieten
Das Eigenheim als Wert-
anlage mit hoher Rendite

Wohnungen überwiegend
in Privatbesitz

Finanzierung | Recht | Steuern

Günstige Darlehen für
Solarstrom
Klauseln zur Mehrwert-
steuererhöhung
Bald flächendeckende
Rauchmelderpflicht
Bei Bereitstellungszinsen
auf kostenlose Wartezeit
setzen
Baum zerstört Haus
Schornstein seltener
fegen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Mietreduzierung nur
schriftlich
Regierung kündigt WEG-
Änderung an

Keine grenzenlose
Mängelbeseitigung
Falsch berechnete Strom-
kosten schnell zurück-
fordern
Großstadtlichter kein
Grund zur
Mietminderung
Grimassen schneiden
verletzt das
Eigentumsrecht

Zahlen | Preise | Neues

Komfortabel wohnen -
in jedem Alter
Das ändert sich 2006
und 2007

Anbieterwechsel spart
Stromkosten
Richter sorgen für
Komfort auf
dem WC
Bauinvestitionen
stabilisieren sich
langsam

Keine grenzenlose Mängelbeseitigung

Mieter können nicht die Beseitigung von Mängeln an einer Wohnanlage verlangen, wenn dies mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Darauf wies der Bundesgerichtshof hin. Ein Mieter hatte vom Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung verlangt, eine regelmäßig wiederkehrende Überschwemmung im Kellerflur dauerhaft beseitigen zu lassen. Der Mieter benutzte den Durchgang, um zu seinem Keller und zur Tiefgarage zu kommen. Da Regenwasser durch die Wände sickerte, holte er sich dabei nasse Füße. Der Vermieter musste jedoch entsetzt feststellen, dass die Abdichtung der Kellerwände inklusive Erdarbeiten bei 100.000 Euro liegen würde. Der BGH (Az. VIII ZR 342/03) konnte ihn beruhigen: Seine Pflicht zur Mängelbeseitigung endet dann, wenn die Kosten so hoch sind, dass die – je nach Fall unterschiedliche – „Opfergrenze“ des Vermieters überschritten werde.


© Grabener Verlag · Kiel · 2006 | Impressum