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Regierung kündigt WEG-Änderung an
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In der Diskussion: Die rechtliche Stellung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
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Die neue Bundesregierung hat angekündigt, dass sie „das Verfahren in Wohnungseigentumssachen vereinfachen und die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Eigentümerinnen und Eigentümer ... stärken“ wird. Inzwischen verlautet aus gut informierten Kreisen, dass sie den Entwurf der Vorgängerregierung überarbeitet. Dabei geht es vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Juni 2005 vor allem um Vorschriften zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Zu prüfen ist, ob die neue Rechtsauffassung ergänzende gesetzliche Regelungen erforderlich macht. Im Vordergrund dieser unter Experten heftig diskutierten Entscheidung stehen die haftungsrechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Teilrechtsfähigkeit der Gemeinschaft ergeben. So wird unter anderem diskutiert, die Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers generell auf die Höhe seines Miteigentumsanteils zu begrenzen.
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