Ausgabe: Frühjahr 2006

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohnungsneubau kann
Bedarf nicht decken
Der Energiepass und
seine Folgen
Leicht steigende Mieten
Das Eigenheim als Wert-
anlage mit hoher Rendite

Wohnungen überwiegend
in Privatbesitz

Finanzierung | Recht | Steuern

Günstige Darlehen für
Solarstrom
Klauseln zur Mehrwert-
steuererhöhung
Bald flächendeckende
Rauchmelderpflicht
Bei Bereitstellungszinsen
auf kostenlose Wartezeit
setzen
Baum zerstört Haus
Schornstein seltener
fegen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Mietreduzierung nur
schriftlich
Regierung kündigt WEG-
Änderung an

Keine grenzenlose
Mängelbeseitigung
Falsch berechnete Strom-
kosten schnell zurück-
fordern
Großstadtlichter kein
Grund zur
Mietminderung
Grimassen schneiden
verletzt das
Eigentumsrecht

Zahlen | Preise | Neues

Komfortabel wohnen -
in jedem Alter
Das ändert sich 2006
und 2007

Anbieterwechsel spart
Stromkosten
Richter sorgen für
Komfort auf
dem WC
Bauinvestitionen
stabilisieren sich
langsam

Regierung kündigt WEG-Änderung an

In der Diskussion: Die rechtliche Stellung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Die neue Bundesregierung hat angekündigt, dass sie „das Verfahren in Wohnungseigentumssachen vereinfachen und die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Eigentümerinnen und Eigentümer ... stärken“ wird. Inzwischen verlautet aus gut informierten Kreisen, dass sie den Entwurf der Vorgängerregierung überarbeitet. Dabei geht es vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Juni 2005 vor allem um Vorschriften zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Zu prüfen ist, ob die neue Rechtsauffassung ergänzende gesetzliche Regelungen erforderlich macht. Im Vordergrund dieser unter Experten heftig diskutierten Entscheidung stehen die haftungsrechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Teilrechtsfähigkeit der Gemeinschaft ergeben. So wird unter anderem diskutiert, die Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers generell auf die Höhe seines Miteigentumsanteils zu begrenzen.


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