|
Baum zerstört Haus

Der „Grenzbaum“ ist ein beliebtes Streitobjekt unter Grundstückseigentümern. Der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 33/04) hatte sich mit dem folgenden Fall zu beschäftigen: Eine morsche, große Eiche war auf das Dach des Nachbarhauses gekippt. Seit Jahren waren an dem Baum Verfallserscheinungen zu beobachten gewesen. Das Gericht entschied, dass das Eigentum und damit die Verantwortung für den Baum in der Stammesmitte vertikal zu teilen ist. Die Geschädigte hatte daher eine Mithaftung von 50 Prozent. Sie bekam dennoch immerhin rund 50.000 Euro Schadenersatz.
|