Ausgabe: Frühjahr 2006

Allgemeiner Immobilienmarkt

Wohnungsneubau kann
Bedarf nicht decken
Der Energiepass und
seine Folgen
Leicht steigende Mieten
Das Eigenheim als Wert-
anlage mit hoher Rendite

Wohnungen überwiegend
in Privatbesitz

Finanzierung | Recht | Steuern

Günstige Darlehen für
Solarstrom
Klauseln zur Mehrwert-
steuererhöhung
Bald flächendeckende
Rauchmelderpflicht
Bei Bereitstellungszinsen
auf kostenlose Wartezeit
setzen
Baum zerstört Haus
Schornstein seltener
fegen

Mieten | Pacht | Verwaltung

Mietreduzierung nur
schriftlich
Regierung kündigt WEG-
Änderung an

Keine grenzenlose
Mängelbeseitigung
Falsch berechnete Strom-
kosten schnell zurück-
fordern
Großstadtlichter kein
Grund zur
Mietminderung
Grimassen schneiden
verletzt das
Eigentumsrecht

Zahlen | Preise | Neues

Komfortabel wohnen -
in jedem Alter
Das ändert sich 2006
und 2007

Anbieterwechsel spart
Stromkosten
Richter sorgen für
Komfort auf
dem WC
Bauinvestitionen
stabilisieren sich
langsam

Baum zerstört Haus

Der „Grenzbaum“ ist ein beliebtes Streitobjekt unter Grundstückseigentümern. Der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 33/04) hatte sich mit dem folgenden Fall zu beschäftigen: Eine morsche, große Eiche war auf das Dach des Nachbarhauses gekippt. Seit Jahren waren an dem Baum Verfallserscheinungen zu beobachten gewesen. Das Gericht entschied, dass das Eigentum und damit die Verantwortung für den Baum in der Stammesmitte vertikal zu teilen ist. Die Geschädigte hatte daher eine Mithaftung von 50 Prozent. Sie bekam dennoch immerhin rund 50.000 Euro Schadenersatz.


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