Der Festpreis wurde unter Zugrundelegung des zur Zeit geltenden Umsatzsteuersatzes von 16 Prozent berechnet. Erhöht sich der Umsatzsteuersatz vor Fälligkeit der letzten Kaufpreisrate, so erhöht sich der Kaufpreis entsprechend (Beispiel: Kaufpreis zur Zeit 150.000 Euro; Erhöhung Umsatzsteuer auf 19 Prozent; Kaufpreis „netto“ 129.310 Euro zzgl. 19 Prozent = 24.569 Euro ergibt Kaufpreis neu: 153.879 Euro). Vorstehende Kaufpreisanpassung gilt nicht, wenn die vertraglich vereinbarte Besitzübergabe des Kaufgegenstandes früher als in vier Monaten, berechnet ab heute, erfolgen soll.