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Erbschaftsteuer auf Immobilien steigt
mittelfristig stark an!
Gemäß einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes soll für alle Vermögenswerte ein einheitlicher Berechnungssatz zum Ansatz gebracht werden. Derzeit wird für die Berechnung der Erbschaftssteuer das Kapitalvermögen mit 72% seines Verkaufswertes veranschlagt Immobilienvermögen lediglich mit knapp über 50%. Begründung für diese Ungleichbehandlung war in der Vergangenheit die besondere Sozialpflicht von Haus und Grund. Doch diese Vorgehensweise ist gem. BGH ebenfalls unzulässig. Laut Stellungnahme Wolfgang Clements (SPD, Bundeswirtschaftsminister), kann ausgegangen werden, dass der bereits dem Bundesrat vorliegende Gesetzesentwurf in der nächsten Legislaturperiode (20062010) verabschiedet wird. Dieser Entwurf sieht vor, dass für alle Vermögenswerte ein einheitlicher Berechnungssatz von 72% zum Tragen kommt. Immobilien würden also um etwa 30% höher bewertet als bisher. Dementsprechend würde auch die diesbezügliche Steuer steigen.
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