Ausgabe: Frühjahr 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Erbschaftsteuer auf
Immobilien steigt
mittelfristig stark an!
Jetzt kaufen sichert
günstige Preise
und Zinsen

Jedes Haus bekommt
einen Energiepass
Gebrauchte ziehen gleich
570 Euro Zusatzrente
Nebenkosten gehen
ins Geld

Finanzierung | Recht | Steuern

Baulaie darf meckern
Aufpassen bei gewerb-
lichem Grundstückshandel
Verjährungsfrist bei
Hypotheken-Darlehen
Kein Wechsel des
Abschreibungsverfahrens
Hausumbau für
Behinderte: erst
nachweisen,
dann kaufen
Mieter zahlen für neue
Heizung mit

Mieten | Pacht | Verwaltung

Verschiedene Maßstäbe
für gewerbliche
und private Mieter?
Auch Mieter im ersten
Stock müssen für
Gartenpflege zahlen
Hausreinigung: arbeiten
oder zahlen
Möbelgeschäfte
unter Mietern
Markise ohne
Zustimmung
Vorsicht bei Vermietung
unrenovierter Wohnungen

Zahlen | Preise | Neues

Was bewirkt das Anti-
diskriminierungsgesetz?
Stadtplanung: Um-
denken gefordert
Neue KfW-Kredite
Wo wollen wir wohnen?
Generationenwandel
Umzugsfreudige
Haushalte
Makler-Lohn auch
für Vermittlung
via Internet

Makler-Lohn auch für Vermittlung
via Internet

Ein für Immobilienkäufer und -verkäufer wichtiges Urteil hat das Amtsgericht Brühl gefällt. Zu klären war die Frage, ob dem Immobilienmakler auch dann eine Provision zusteht, wenn ein Kauf oder der Abschluss eines Mietvertrags über das Internet zustande gekommen ist. Die Amtsrichter aus Brühl urteilten, dass der Vermittler Anspruch auf den Maklerlohn hat. Ein gesonderter Maklervertrag müsse nicht geschlossen werden. Es genügt, dass der Kauf- oder Mietinteressent mit dem Makler über das Internet Kontakt aufgenommen hat (Az: 28 C 20/03).


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