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Makler-Lohn auch für Vermittlung
via Internet
Ein für Immobilienkäufer und -verkäufer wichtiges Urteil hat das Amtsgericht Brühl gefällt. Zu klären war die Frage, ob dem Immobilienmakler auch dann eine Provision zusteht, wenn ein Kauf oder der Abschluss eines Mietvertrags über das Internet zustande gekommen ist. Die Amtsrichter aus Brühl urteilten, dass der Vermittler Anspruch auf den Maklerlohn hat. Ein gesonderter Maklervertrag müsse nicht geschlossen werden. Es genügt, dass der Kauf- oder Mietinteressent mit dem Makler über das Internet Kontakt aufgenommen hat (Az: 28 C 20/03).

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