Ausgabe: Frühjahr 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Erbschaftsteuer auf
Immobilien steigt
mittelfristig stark an!
Jetzt kaufen sichert
günstige Preise
und Zinsen

Jedes Haus bekommt
einen Energiepass
Gebrauchte ziehen gleich
570 Euro Zusatzrente
Nebenkosten gehen
ins Geld

Finanzierung | Recht | Steuern

Baulaie darf meckern
Aufpassen bei gewerb-
lichem Grundstückshandel
Verjährungsfrist bei
Hypotheken-Darlehen
Kein Wechsel des
Abschreibungsverfahrens
Hausumbau für
Behinderte: erst
nachweisen,
dann kaufen
Mieter zahlen für neue
Heizung mit

Mieten | Pacht | Verwaltung

Verschiedene Maßstäbe
für gewerbliche
und private Mieter?
Auch Mieter im ersten
Stock müssen für
Gartenpflege zahlen
Hausreinigung: arbeiten
oder zahlen
Möbelgeschäfte
unter Mietern
Markise ohne
Zustimmung
Vorsicht bei Vermietung
unrenovierter Wohnungen

Zahlen | Preise | Neues

Was bewirkt das Anti-
diskriminierungsgesetz?
Stadtplanung: Um-
denken gefordert
Neue KfW-Kredite
Wo wollen wir wohnen?
Generationenwandel
Umzugsfreudige
Haushalte
Makler-Lohn auch
für Vermittlung
via Internet

Was bewirkt das Antidiskriminierungsgesetz?

Zur Umsetzung von EU-Richtlinien hat die Bundesregierung im Dezember 2004 den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes vorgelegt. Es verbietet die Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität und bezieht sich auch auf privatrechtliche Vertragsbeziehungen. In Verbänden und auch in der Immobilienwirtschaft ist die geplante Beweislastumkehr umstritten. Normalerweise muss derjenige den Sachverhalt beweisen, der ihn vorträgt. Das neue Gesetz kehrt die Beweislast nun um: Wenn der Kläger glaubhaft macht, diskriminiert worden zu sein, muss der Beklagte beweisen, dass keine Diskriminierung, sondern sachliche Erwägungen entscheidend waren. Was bedeutet das für Vermieter? Entwarnung kann für Vermieter gegeben werden, die mit ihren Mietern im gleichen Haus wohnen. Hier handelt es sich um einen „persönlichen Nähebereich“, in dem persönliche Vorlieben mehr zählen als die Gleichbehandlung. Für gewerbliche Vermieter kann das neue Gesetz wichtig werden. Allerdings bleibt noch abzuwarten, welche Anforderungen die Gerichte an die notwendige „Glaubhaftmachung“ einer Diskriminierung durch den Mietinteressenten stellen.


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