|
Vorsicht bei Vermietung unrenovierter Wohnungen
Ein Risiko kann sich für Vermieter ergeben, die eine unrenovierte Wohnung anbieten. Ist mit dem Mieter keine Sondervereinbarung getroffen, kann dieser die Wohnung nach seinem Geschmack frei gestalten. Der Fall: Der Mieter hatte die vorhandenen Tapeten entfernt und durch Lasur ersetzt, die später in der Regel nicht mehr übertapeziert werden kann. Er gab die Wohnung nach seinem Auszug in diesem Zustand zurück. Der Vermieter verlangte die Rücksetzung in den ursprünglichen Zustand oder Schadenersatz. Das Landgericht Mannheim hatte zu entscheiden und wies die Vermieterklage ab. Der Mieter müsse lediglich beachten, dass die Bausubstanz nicht beschädigt werde (Az.: 4S 216/01).
|