Ausgabe: Frühjahr 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Erbschaftsteuer auf
Immobilien steigt
mittelfristig stark an!
Jetzt kaufen sichert
günstige Preise
und Zinsen

Jedes Haus bekommt
einen Energiepass
Gebrauchte ziehen gleich
570 Euro Zusatzrente
Nebenkosten gehen
ins Geld

Finanzierung | Recht | Steuern

Baulaie darf meckern
Aufpassen bei gewerb-
lichem Grundstückshandel
Verjährungsfrist bei
Hypotheken-Darlehen
Kein Wechsel des
Abschreibungsverfahrens
Hausumbau für
Behinderte: erst
nachweisen,
dann kaufen
Mieter zahlen für neue
Heizung mit

Mieten | Pacht | Verwaltung

Verschiedene Maßstäbe
für gewerbliche
und private Mieter?
Auch Mieter im ersten
Stock müssen für
Gartenpflege zahlen
Hausreinigung: arbeiten
oder zahlen
Möbelgeschäfte
unter Mietern
Markise ohne
Zustimmung
Vorsicht bei Vermietung
unrenovierter Wohnungen

Zahlen | Preise | Neues

Was bewirkt das Anti-
diskriminierungsgesetz?
Stadtplanung: Um-
denken gefordert
Neue KfW-Kredite
Wo wollen wir wohnen?
Generationenwandel
Umzugsfreudige
Haushalte
Makler-Lohn auch
für Vermittlung
via Internet

Markise ohne Zustimmung

Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage können nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer erfolgen. Es gibt jedoch Grenzfälle. So kämpfte eine Wohnungseigentümerin durch mehrere Instanzen gegen eine Markise, die ihre Nachbarin über ihrem Balkon hatte anbringen lassen. Das
Oberlandesgericht Zweibrücken (2.2.2004, 3 W 251/03) stellte fest, dass das Anbringen einer
Markise eine bauliche Veränderung ist, der alle Eigentümer zustimmen müssen. Dies gelte jedoch nicht, wenn für die anderen Eigentümer kein Nachteil entstehe, der über das beim normalen Zusammenleben übliche Maß hinausgeht. Das Gericht konnte bei mehreren Ortsbesichtigungen weder eine „Beschattung“ anderer Wohnungen, noch eine optische Beeinträchtigung der Hausfront feststellen. Die Klägerin blieb erfolglos.


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