Ausgabe: Frühjahr 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Erbschaftsteuer auf
Immobilien steigt
mittelfristig stark an!
Jetzt kaufen sichert
günstige Preise
und Zinsen

Jedes Haus bekommt
einen Energiepass
Gebrauchte ziehen gleich
570 Euro Zusatzrente
Nebenkosten gehen
ins Geld

Finanzierung | Recht | Steuern

Baulaie darf meckern
Aufpassen bei gewerb-
lichem Grundstückshandel
Verjährungsfrist bei
Hypotheken-Darlehen
Kein Wechsel des
Abschreibungsverfahrens
Hausumbau für
Behinderte: erst
nachweisen,
dann kaufen
Mieter zahlen für neue
Heizung mit

Mieten | Pacht | Verwaltung

Verschiedene Maßstäbe
für gewerbliche
und private Mieter?
Auch Mieter im ersten
Stock müssen für
Gartenpflege zahlen
Hausreinigung: arbeiten
oder zahlen
Möbelgeschäfte
unter Mietern
Markise ohne
Zustimmung
Vorsicht bei Vermietung
unrenovierter Wohnungen

Zahlen | Preise | Neues

Was bewirkt das Anti-
diskriminierungsgesetz?
Stadtplanung: Um-
denken gefordert
Neue KfW-Kredite
Wo wollen wir wohnen?
Generationenwandel
Umzugsfreudige
Haushalte
Makler-Lohn auch
für Vermittlung
via Internet

Möbelgeschäfte unter Mietern

Mietern kann nur
empfohlen werden,
mit dem Abschluss
von Kaufverträgen
über anderer Leute Altmaterial zurückhaltend zu sein.
(KG Berlin, 6.5.2004, Az. 8 U 314/03)

Wer umzieht, versucht oft, Teile seiner Einrichtung an den Nachmieter zu verkaufen. Das Kammergericht Berlin hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Vormieter dem Nachmieter alle seine Möbel für ca. 15.000 Euro verkauft hatte. Der Nachmieter zahlte aber nur einen Teil der Summe. Nach dem Gesetz darf maximal ein Betrag gefordert werden, der nicht mehr als 50% über dem Gebrauchswert liegt. Das Gericht sah den Maximalbetrag als nicht überschritten an, denn die Nachmieter konnten das behauptete Alter der Gegenstände nicht beweisen, weil sie einen Großteil der Sachen schnell entsorgt hatten. Das Gericht hielt sich deshalb an die Angaben der Vormieter.


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