|
Möbelgeschäfte unter Mietern
|
|
 |
Mietern kann nur
empfohlen werden,
mit dem Abschluss
von Kaufverträgen
über anderer Leute Altmaterial zurückhaltend zu sein.
(KG Berlin, 6.5.2004, Az. 8 U 314/03)
|
Wer umzieht, versucht oft, Teile seiner Einrichtung an den Nachmieter zu verkaufen. Das Kammergericht Berlin hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Vormieter dem Nachmieter alle seine Möbel für ca. 15.000 Euro verkauft hatte. Der Nachmieter zahlte aber nur einen Teil der Summe. Nach dem Gesetz darf maximal ein Betrag gefordert werden, der nicht mehr als 50% über dem Gebrauchswert liegt. Das Gericht sah den Maximalbetrag als nicht überschritten an, denn die Nachmieter konnten das behauptete Alter der Gegenstände nicht beweisen, weil sie einen Großteil der Sachen schnell entsorgt hatten. Das Gericht hielt sich deshalb an die Angaben der Vormieter.
|