Ausgabe: Frühjahr 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Erbschaftsteuer auf
Immobilien steigt
mittelfristig stark an!
Jetzt kaufen sichert
günstige Preise
und Zinsen

Jedes Haus bekommt
einen Energiepass
Gebrauchte ziehen gleich
570 Euro Zusatzrente
Nebenkosten gehen
ins Geld

Finanzierung | Recht | Steuern

Baulaie darf meckern
Aufpassen bei gewerb-
lichem Grundstückshandel
Verjährungsfrist bei
Hypotheken-Darlehen
Kein Wechsel des
Abschreibungsverfahrens
Hausumbau für
Behinderte: erst
nachweisen,
dann kaufen
Mieter zahlen für neue
Heizung mit

Mieten | Pacht | Verwaltung

Verschiedene Maßstäbe
für gewerbliche
und private Mieter?
Auch Mieter im ersten
Stock müssen für
Gartenpflege zahlen
Hausreinigung: arbeiten
oder zahlen
Möbelgeschäfte
unter Mietern
Markise ohne
Zustimmung
Vorsicht bei Vermietung
unrenovierter Wohnungen

Zahlen | Preise | Neues

Was bewirkt das Anti-
diskriminierungsgesetz?
Stadtplanung: Um-
denken gefordert
Neue KfW-Kredite
Wo wollen wir wohnen?
Generationenwandel
Umzugsfreudige
Haushalte
Makler-Lohn auch
für Vermittlung
via Internet

Verschiedene Maßstäbe für gewerbliche und private Mieter?

Wenn die Gemeinschaftsordnung es zulässt, darf der Verwalter bei gewerblicher Wohnungsnutzung einen anderen Maßstab zur Umlage der Bewirtschaftungskosten festlegen als bei einer privaten.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte über einen Fall zu befinden, bei dem ein Wohnungsverwalter für den Eigentümer einer Zahnarztpraxis einen höheren Anteil an den Abfallentsorgungsgebühren festgesetzt hatte, als durch dessen Eigentumsanteile eigentlich gerechtfertigt gewesen wäre. Der Betroffene fand die Forderung wenig amüsant, wurde aber von den Richtern eines anderen belehrt: Solange die Gemeinschaftsordnung die Gebührenberechnung des Verwalters erlaube, seien höhere Gebühren im Einzelfall zulässig. Schließlich habe die Stadt ausschließlich wegen der Abfälle der Zahnarztpraxis die Gebührenberechnung für das ganze Haus vom Personenmaßstab auf den teureren Behältermaßstab geändert (Az. 2Z BR 132/03).


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