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Mieter zahlen für neue Heizung mit
Wer als Vermieter den alten Heizkessel im Rahmen der Energieeinsparverordnung austauschen musste, kann die Kosten für die Neuanlage auf die Mieter umlegen. Da er nicht freiwillig, sondern aufgrund gesetzlicher Vorschriften erzwungenermaßen handelt, ist der Eigentümer berechtigt, die Jahresmiete um 11% der aufgewandten Kosten zu erhöhen. Versorgt die Heizungsanlage mehrere Wohnungen, müssen die Kosten angemessen aufgeteilt werden.
Beispiel: Die neue Heizung für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und einer Gesamtwohnfläche von 360 m2 kostet 20.000 Euro.
Für eine Wohnung mit 60 m2 (ein Sechstel der Gesamtfläche) wäre eine monatliche Mieterhöhung von 30,55 Euro möglich.

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