Ausgabe: Frühjahr 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Erbschaftsteuer auf
Immobilien steigt
mittelfristig stark an!
Jetzt kaufen sichert
günstige Preise
und Zinsen

Jedes Haus bekommt
einen Energiepass
Gebrauchte ziehen gleich
570 Euro Zusatzrente
Nebenkosten gehen
ins Geld

Finanzierung | Recht | Steuern

Baulaie darf meckern
Aufpassen bei gewerb-
lichem Grundstückshandel
Verjährungsfrist bei
Hypotheken-Darlehen
Kein Wechsel des
Abschreibungsverfahrens
Hausumbau für
Behinderte: erst
nachweisen,
dann kaufen
Mieter zahlen für neue
Heizung mit

Mieten | Pacht | Verwaltung

Verschiedene Maßstäbe
für gewerbliche
und private Mieter?
Auch Mieter im ersten
Stock müssen für
Gartenpflege zahlen
Hausreinigung: arbeiten
oder zahlen
Möbelgeschäfte
unter Mietern
Markise ohne
Zustimmung
Vorsicht bei Vermietung
unrenovierter Wohnungen

Zahlen | Preise | Neues

Was bewirkt das Anti-
diskriminierungsgesetz?
Stadtplanung: Um-
denken gefordert
Neue KfW-Kredite
Wo wollen wir wohnen?
Generationenwandel
Umzugsfreudige
Haushalte
Makler-Lohn auch
für Vermittlung
via Internet

Mieter zahlen für neue Heizung mit

Wer als Vermieter den alten Heizkessel im Rahmen der Energieeinsparverordnung austauschen musste, kann die Kosten für die Neuanlage auf die Mieter umlegen. Da er nicht freiwillig, sondern aufgrund gesetzlicher Vorschriften erzwungenermaßen handelt, ist der Eigentümer berechtigt, die Jahresmiete um 11% der aufgewandten Kosten zu erhöhen. Versorgt die Heizungsanlage mehrere Wohnungen, müssen die Kosten angemessen aufgeteilt werden.
Beispiel: Die neue Heizung für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und einer Gesamtwohnfläche von 360 m2 kostet 20.000 Euro.
Für eine Wohnung mit 60 m2 (ein Sechstel der Gesamtfläche) wäre eine monatliche Mieterhöhung von 30,55 Euro möglich.


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