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Verjährungsfrist bei Hypotheken-Darlehen
Ein für Immobilien-Eigentümer und Darlehensschuldner interessantes Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH XI ZR 283/00) gefällt. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, wann die Tilgungs- und Zinszahlungsansprüche eines Geldgebers, in der Regel Banken und Sparkassen, aus einem so genannten Annuitäten-Darlehen verjähren. Das höchste deutsche Zivilgericht vertrat die Auffassung, dass eine Verjährung bereits nach vier und nicht nach 30 Jahren eintritt. Deshalb: Sofern es der Geldgeber vier Jahre lang versäumt hat, die monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen aus einem Annuitäten-Darlehen einzufordern, ist der Schuldner aus dem Schneider.
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