Ausgabe: Frühjahr 2005

Allgemeiner Immobilienmarkt

Erbschaftsteuer auf
Immobilien steigt
mittelfristig stark an!
Jetzt kaufen sichert
günstige Preise
und Zinsen

Jedes Haus bekommt
einen Energiepass
Gebrauchte ziehen gleich
570 Euro Zusatzrente
Nebenkosten gehen
ins Geld

Finanzierung | Recht | Steuern

Baulaie darf meckern
Aufpassen bei gewerb-
lichem Grundstückshandel
Verjährungsfrist bei
Hypotheken-Darlehen
Kein Wechsel des
Abschreibungsverfahrens
Hausumbau für
Behinderte: erst
nachweisen,
dann kaufen
Mieter zahlen für neue
Heizung mit

Mieten | Pacht | Verwaltung

Verschiedene Maßstäbe
für gewerbliche
und private Mieter?
Auch Mieter im ersten
Stock müssen für
Gartenpflege zahlen
Hausreinigung: arbeiten
oder zahlen
Möbelgeschäfte
unter Mietern
Markise ohne
Zustimmung
Vorsicht bei Vermietung
unrenovierter Wohnungen

Zahlen | Preise | Neues

Was bewirkt das Anti-
diskriminierungsgesetz?
Stadtplanung: Um-
denken gefordert
Neue KfW-Kredite
Wo wollen wir wohnen?
Generationenwandel
Umzugsfreudige
Haushalte
Makler-Lohn auch
für Vermittlung
via Internet

Verjährungsfrist bei Hypotheken-Darlehen

Ein für Immobilien-Eigentümer und Darlehensschuldner interessantes Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH XI ZR 283/00) gefällt. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, wann die Tilgungs- und Zinszahlungsansprüche eines Geldgebers, in der Regel Banken und Sparkassen, aus einem so genannten Annuitäten-Darlehen verjähren. Das höchste deutsche Zivilgericht vertrat die Auffassung, dass eine Verjährung bereits nach vier und nicht nach 30 Jahren eintritt. Deshalb: Sofern es der Geldgeber vier Jahre lang versäumt hat, die monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen aus einem Annuitäten-Darlehen einzufordern, ist der Schuldner aus dem Schneider.


© Grabener Verlag · Kiel · 2005 | Impressum